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 Pressemitteilung des GWAZ vom 04.12.2024

Neuwahl Vorsitzender Verbandsversammlung und Festsetzung Preise und Gebühren 2025/2026

In der jüngsten Verbandsversammlung am 2. Dezember 2024 fand eine Neuwahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ) statt. Herr Maik Koschack wurde einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt und tritt damit die Nachfolge von Herrn Bernd Boschan an, der nach nunmehr 20 Jahren sein Amt als Amtsdirektor des Amtes Lieberose/Oberspreewald altersbedingt niederlegte und damit auch nicht mehr als Vorsitzender der Verbandsversammlung des GWAZ zur Verfügung stand. Herr Koschack ist kein Unbekannter beim GWAZ. Seit seiner Wahl zum Bürgermeister der Stadt Friedland am 29.11.2020 vertritt er die Interessen seiner Mitgliedsgemeinde als Vertreter in der Verbandsversammlung und als Mitglied im Verbandsauschuss des GWAZ. Zum 1. Januar 2025 wird er seine Wahlfunktion antreten. Sein Stellvertreter ist unverändert Herr Ralph Homeister, Bürgermeister der Gemeinde Schenkendöbern.

Weiterhin standen die Preise und Gebühren für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung. Der Mengenpreis für Trinkwasser wird einheitlich im gesamten Verbandsgebiet um 10 Cent auf 1,81 EUR/m³ (netto) steigen. Der Jahresgrundpreis für die Belieferung mit Trinkwasser bleibt dabei ebenso unverändert wie auch die Grundgebühren für Abwasser in den einzelnen Abrechnungsgebieten E I bis E III. Die Abwassermengengebühr in E I mussten für die anstehende Kalkulationsperiode angepasst werden und liegt in den kommenden beiden Jahren bei 3,44 EUR/m³. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit rd. 100 m³ Wasserverbrauch muss daher mit ca. 27 EUR Mehrkosten für ein Jahr gerechnet werden. In den Abrechnungsgebieten II und III konnten in der Kalkulation ermittelte Kostenüberdeckungen der vergangenen Jahre angesetzt werden. Das heißt, erwartete Kostensteigerungen bei Material, Energie und auch Personal konnten ausgeglichen und die Abwasserreinigungsgebühren sogar leicht gesenkt werden. Somit belaufen sich die Abwasserreinigungsgebühren in diesen Abrechnungsgebieten auf 3,82 EUR/m³ (E II) bzw. 4,14 EUR/m³ in E III.